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Anlässlich der Jahreskonferenz der Regierungschefs der Länder wurden heute die Weichen in Richtung Digital Radio gestellt. Einstimmig haben die Regierungschefs der Länder über die Zuordnung der Übertragungskapazitäten für bundesweiten digitalen Hörfunk entschieden. Danach erhält das öffentlich-rechtliche Deutschlandradio ein Drittel der zur Verfügung stehenden Frequenzen und die Landesmedienanstalten bekommen für private Veranstalter bundesweiten Digitalradios zwei Drittel der Übertragungskapazitäten zugeordnet. |