Die Versorgungsinformation wurde mit Hilfe eines theoretischen Prognosemodells erstellt. Die in der Praxis erreichbare Versorgung kann im Rahmen der bei solchen Prognosen üblichen Toleranzen von dieser Darstellung abweichen. Aus der Grafik kann keinesfalls ein Versorgungsanspruch abgeleitet werden.
2. Für farblich gekennzeichnete Gebiete gilt das Versorgungskriterium MOBILE VERSORGUNG.
3. Die verwendeten Daten und Verfahren entsprechen dem aktuellen Planungsstand zum Zeitpunkt der Erstellung.
MOBILE VERSORGUNG:
Empfangssituation außerhalb von geschlossenen Gebäuden, ohne Abschattungen (Überdachungen) mittels mobiler (Autoradio) oder portabler (Handheld) Empfänger.
Zugrunde gelegt ist eine Mindestnutzfeldstärke von 35 dBuV/m (Band III-Netz) bzw. 46 dBuV/m (L-Band-Netz) gemäß den Planungsrichtlinien Wiesbaden 1995 und Bonn 1996. Die Versorgungswahrscheinlichkeit beträgt größer 99 Prozent; als Empfangsantenne wird eine Stabantenne ohne Richtcharakteristik in 1,5 Meter Höhe vorausgesetzt. Die Dienstübertragung erfolgt mindestens mit Fehlerschutzklasse 3.